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Für die Erstellung einer schulpsychologischen Stellungnahme zur Beantragung von Nachteilsausgleich und Notenschutz aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Störung (oder isolierter Rechtschreibstörung/Lesestörung) benötige ich folgende Unterlagen und Informationen von Ihnen:
  • Alle bisher vorliegenden ärztlichen Zeugnisse, Stellungnahmen und Testergebnisse zum Lesen und/oder Rechtschreiben.
  • Eine Farbkopie der letzten Leistungserhebung in Deutsch und Englisch und/oder vom Kind verfasste, abgeschriebene und diktierte Texte (z. B. Hefteinträge, Tafelabschriften, Übungsaufsätze, Übungsdiktate)
  • Eine Kopie des letzten Zeugnisses und des Übertrittszeugnisses der Grundschule.
  • Einschätzungen der in Deutsch und ggf. in den Fremdsprachen unterrichtenden Lehrkräfte.
  • Hat Ihr Kind schon gezielt ein Rechtschreibtraining gemacht, um ihre/seine Schwierigkeiten zu überwinden. Wenn ja, welches?

Die Diagnose selbst kann von einem Facharzt für Kinder und Jugendlichen-Psychiatrie (ärztliches Zeugnis), einem approbierten, entsprechend ausgebildeten Psychologen für Kinder und Jugendliche oder durch eine Schulpsychologin bzw. einen Schulpsychologen erstellt werden.

Zusätzlich ist eine schulpsychologische Stellungnahme stets erforderlich.  (BaySchO § 36 (2))

Siehe auch https://www.km.bayern.de/ministerium/...